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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

18.05.2010
Umgang der Airlines mit Fluggastrechten

Ob Verspätungen, Flugausfälle oder andere Mängel - wie gehen Airlines mit den Rechten von Fluggästen um? Erfahrungen von Flugreisenden erfassen die Verbraucherzentralen ab sofort mit einer Online-Umfrage. Auch die Verbraucherzentrale Bayern ruft Betroffene auf, unter www.verbraucherzentrale-bayern.de mitzuteilen, wie Fluggesellschaften auf ihre Mängelansprüche reagiert haben. Die Ergebnisse werden im Herbst vorgestellt. "Wir erwarten uns davon Klarheit, ob die Fluggastrechte wirksam umgesetzt werden und wo es Defizite gibt", so Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Ist der Flugverkehr gestört, wie jüngst durch Vulkanasche oder Streiks, bleiben Reisende häufig nicht nur auf Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherschützer jedoch Probleme zu geben. Die Flugreisenden sind aufgerufen mitzuteilen, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese da-mit umgegangen ist. Bis Ende September können Betroffene den Online-Fragebogen ausfüllen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bayern sind zudem ausführliche Informationen zu Fluggastrechten zu finden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link741711A.html