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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

29.03.2010
Kennzeichnungslücke: Herkunft gefärbter Eier muss nicht ausgewiesen werden

Viele Verbraucher legen beim Kauf von Eiern großen Wert auf tiergerechte Produktion. Bei rohen Eiern enthält der Erzeugercode klare Informationen über Herkunft und Haltung der Tiere. Doch bei gefärbten Eiern wird in der Regel nicht deutlich, woher sie kommen. "Für eine Kennzeichnung als bayerisches Produkt reicht es, wenn die Eier in Bayern gefärbt wurden. Die Herkunft der Eier muss nicht ausgewiesen werden", erklärt Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass es sich um Käfigeier aus dem Ausland handelt, so Moritz weiter. Dort ist diese Haltungsform noch bis 2012 zulässig, während in Deutschland die Käfighaltung von Legehennen seit Anfang des Jahres verboten ist.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, entweder gefärbte Bio-Eier oder rohe Eier aus tiergerechter Haltung zu kaufen und selbst zu färben. "Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass statt der umstrittenen Azofarbstoffe natürliche Pflanzenfarben zum Einsatz kommen können", sagt Ernährungsexpertin Moritz. Um den Verbrauchern künftig auch bei gefärbten Eiern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, fordert die Verbraucherzentrale eine Erweiterung der Kennzeichnungsvorschriften. Tipps zur Eierkennzeichnung und zum Eierfärben geben die Experten der Verbraucherzentrale unter 01805-829232 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link722021A.html