Gasversorger werden es künftig schwerer haben, gegenüber ihren Sondervertragskunden Preiserhöhungen durchzusetzen. "Dies wird sie zu mehr Transparenz bei der Gestaltung rechtsgültiger Preisklauseln zwingen", sagt Daniela Czekalla, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Grund für diese optimistische Einschätzung sind die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Preisanpassungsklauseln. Danach müssen die Vertragsbedingungen berücksichtigen, dass steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können (Az. VIII ZR 178/08) und VIII ZR 304/08).
"Die meisten Gas-Sonderverträge enthalten keine wirksame Preisänderungsklausel", so die Erfahrung von Verbraucherschützerin Czekalla. Sie rät Gaskunden, einen Blick in ihre Vertragsbedingungen zu werfen und diese gegebenenfalls rechtlich überprüfen lassen. Kunden mit langfristigen Verträgen ohne gültige Klausel sollten Preissteigerungen des Gasversorgers nicht hinnehmen und unter Hinweis auf das Fehlen einer vertraglichen Grundlage nur den ursprünglich vereinbarten Preis bezahlen. Bei Verträgen ohne Laufzeit, die von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden können, hält es die Verbraucherzentrale Bayern für sinnvoller, den Anbieter zu wechseln. Mittlerweile stehen in fast allen Versorgungsgebieten alternative Anbieter zur Auswahl.
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