An Karfreitag findet in vielen Haushalten wieder das traditionelle Fischessen statt. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, beim Fischkauf auf die Kennzeichnung zu achten. Für diese gibt es spezielle Vorgaben. Demnach müssen die Verbraucher über Fanggebiet oder Herkunftsland sowie über die Produktionsmethode informiert werden. "Für viele Verbraucher ist es durchaus kaufentscheidend, ob es sich um einen Wildfang aus See- oder Binnenfischerei handelt oder um gezüchteten Fisch", sagt Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern. Aquakultur zum Beispiel bedeute, dass Fische in Farmen gezüchtet werden. Dies sei gleichzusetzen mit Massentierhaltung im Wasser, so Ernährungsexpertin Moritz. Die Tiere bekommen teils artfremdes Futter oder werden vorbeugend medikamentös behandelt. Bio-Fische hingegen stammen aus tierfreundlicher Haltung mit artgerechter Nahrung. Verbraucher, die sich gegen die Überfischung der Meere einsetzen wollen, sollten beim Fischkauf das MSC-Label berücksichtigen. Es wird von einer unabhängigen Organisation an umweltverträgliche Fischereien vergeben.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, umgehend die Lebensmittelüberwachung zu benachrichtigen, wenn beim Einkauf des Fisches eine lückenhafte Kennzeichnung festgestellt wird. Vorgeschrieben sind die Angaben für frischen, tiefgekühlten oder geräucherten Fisch. Sie sollten auf den Verpackungen sowie bei lose verkaufter Ware auf Hinweisschildern zu finden sein. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind verarbeitete Fischerzeugnisse. Dazu zählen Fischkonserven oder Fischstäbchen.
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