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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

25.02.2010
Zusatzbeiträge auf dem Prüfstand

Um bestehende Finanzlöcher zu stopfen, greifen immer mehr Krankenkassen in die Taschen ihrer Mitglieder. Wegen zu hoher Zusatzbeiträge häufen sich bei der Verbraucherzentrale Bayern die Beschwerden. Generell dürfen die Kassen nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zusätzlich verlangen. Sie können bis zu 8 Euro im Monat aber auch einkommensunabhängig erheben. Von den acht bayerischen Krankenkassen, die bislang einen Zusatzbeitrag erhoben haben, fordern sechs diesen pauschalen Maximalbeitrag. Wer weniger als 800 Euro im Monat verdient, zahlt somit mehr als ein Prozent. Besonders hart trifft dies Rentner und Geringverdiener. Für sie sieht das Gesetz keine Härtefallregelung vor.

In diesem Jahr werden viele weitere Krankenkassen den Zusatzbeitrag einführen. Auch ein Wechsel der Kasse garantiert dauerhaft keinen angemessenen Beitrag. "Der Gesetzgeber muss hier dringend nachbessern", meint Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. "Geringverdiener dürfen durch die Beitragspauschale nicht finanziell benachteiligt werden."


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9 , 80336 München
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link677641A.html