Für viele Hausbesitzer wirft die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), die Anfang Oktober 2009 in Kraft getreten ist, Fragen auf. "Gegenüber der alten Verordnung hat sich einiges geändert. Wer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden durchführt, muss nun noch strengere Vorgaben erfüllen", berichtet Hanno Lang-Berens, Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern. Diese gelten nicht nur für die Energieeffizienz des Gesamtgebäudes, sondern auch in Bezug auf einzelne Außenbauteile wie das Dach oder die Außenwände. "Ein beauftragter Handwerksbetrieb muss dem Hausbesitzer in einer Unternehmererklärung schriftlich bestätigen, dass er die neuen Richtlinien einhält. Das wird stichprobenweise von den zuständigen Behörden überprüft", so der Experte. Wer Fragen hat zur Energieeinsparverordnung, kann sich an die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
Die Neuerungen haben sich auch auf die Förderkonditionen der KfW-Bank ausgewirkt. Für zinsgünstige Wohnbau-Kredite und Zuschüsse wurden die Bedingungen zum 1. Januar 2010 verschärft. Unverändert bleibt hingegen die Regelung, dass dem neuen Mieter bzw. Käufer eines Gebäudes oder ei-ner Wohneinheit ein Energieausweis vorgelegt werden muss, wenn er das wünscht.
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