Ist die Entscheidung für einen Umzug in ein Heim gefallen, so sollte dieser frühzeitig durchdacht und vorbereitet werden. Denn Heim ist nicht gleich Heim. Unterschiede gibt es nicht nur bei der Größe, Lage, Ausstattung und Leistungen, sondern auch bei den Preisen. Ein Heimplatz kann je nach Pflegebedarf und Versorgungsbedarf im Monat zwischen 2.500 € und 3.500 € kosten, in höheren Pflegestufen auch mehr. Wir sagen Ihnen, wer für welche Leistungen im Heim aufkommt und welche Kosten Sie selber tragen müssen. Das so genannte Heimentgelt beinhaltet die Leistungen, die das Heim anbietet. Die Heimträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Leistungen nach Art und Umfang im Einzelnen zu benennen. Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Pflegekosten
Im Falle von festgestellter Pflegebedürftigkeit hat der Bewohner Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese übernimmt je nach Grad der Pflegebedürftigkeit die Kosten für die Pflege im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen (1.023 € bis 1.550 €). In Ausnahmefällen kann bis zu 1.918 Euro gezahlt werden (so genannte Härtefälle).
Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogennanten "Hotelkosten") muss der Pflegebedürftige, wie bei der häuslichen Pflege auch, selbst tragen. Dazu gehören die vom Heim erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel Mahlzeiten, Zimmerreinigung und sonstiger Service. Wird die Nahrung jedoch ausschließlich oder überwiegend per Magensonde (PEG) verabreicht, muss der Anteil für Verpflegung reduziert werden. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz legt in
§ 87 SGB XI fest, dass die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung getrennt voneinander zu vereinbaren sind, so dass auch diese Leistungsblöcke für die Bewohner transparent werden. Investitionskosten
Die Investitionskosten werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und dem Bewohner in Rechnung gestellt. Dies sind zum Beispiel Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen des Heimes, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem so genannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Auskünfte dazu erhalten Sie direkt bei den Pflegeeinrichtungen oder den Sozialämtern.
Ausbildungsumlage
Je nach Heim und Bundesland kann den Heimbewohnern ein Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt werden. Damit sollen die Kosten der Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanziert werden. Das gilt in den meisten Bundesländern jedoch nur für die Einrichtungen, die selbst ausbilden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 1 Euro pro Tag.
Zusatzleistungen
Über die üblichen Kosten hinaus können Bewohner mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren. Dies gilt für besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (zum Beispiel Reparatur von Kleidung oder Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern) sowie für Leistungen, die über die notwendigen pflegerisch-betreuenden Leistungen hinausgehen (beispielsweise eine aufwendige Frisur oder ein individueller Vorleseservice).
Vereinbarungen über Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden.
Sozialhilfe für Bedürftige
Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht Heimbewohnern "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt zu. Nähere Informationen darüber erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt und bei den Pflegestützpunkten, die es in fast allen Bundesländern gibt.


