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Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

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Nahrungsergänzungsmittel: Die Wunder der Hersteller und die Wahrheit der Präparate

Was das Gesetz erlaubt

Das Gesetz aus dem Mai 2004 definiert Nahrungsergänzungsmittel als Nährstoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in Kapseln oder Tabletten, die nur dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Die Vorgaben erstrecken sich bislang nur auf Vitamine und Mineralstoffe, und es fehlen nach wie vor Angaben zu den Höchst- und Mindestmengen für einzelne Stoffe. Die Regelungen im Einzelnen:
  • Es ist genau festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden dürfen.
    Erlaubte Vitamine: A, D, E, K, B1, B2, Niacin, Pantothensäure, B6, Folsäure, B12, Biotin, C.
    Erlaubte Mineralstoffe: Calcium, Magnesium, Eisen, Kupfer, Jod, Zink, Mangan, Natrium, Kalium, Selen, Chrom, Molybdän, Fluor, Chlor, Phosphor, Bor, Silicium.

    Für Pflanzenzubereitungen wie Aloe vera, Goji oder Noni sowie für sekundäre Pflanzenstoffe und Fettsäuren gibt es noch immer keine Regelungen.

  • Der Hersteller muss die pro Tag empfohlenen Portionen angeben.

  • Vorgeschrieben ist auch ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf.

  • Sämtliche Nährstoffe müssen aufgeführt werden - und zwar jeweils mit der im Produkt enthaltenen Menge und außerdem noch prozentual, bezogen auf die in der Europäischen Union empfohlene tägliche Verzehrsmenge des jeweiligen Nährstoffs für Erwachsene.

  • Wichtig ist auch der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.

  • Auf der Verpackung und in der Werbung (einschließlich Internet) sind alle Aussagen verboten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Ebenso wenig darf mit den Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen geworben werden. Auch Erfahrungsberichte von "glücklichen" Konsumenten sind verboten.

  • Es darf weder in der Werbung noch auf der Verpackung behauptet werden, dass eine ausgewogene Ernährung zur Nährstoffversorgung nicht ausreicht, beispielsweise weil die Böden in Deutschland angeblich so ausgelaugt seien. Die Unwahrheit solcher Angaben haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt.

  • Nahrungsergänzungsmittel müssen dem Link öffnet in neuem FensterBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Eine Zulassung wie bei Arzneimitteln erfolgt nicht. Die Produkte werden auch nicht auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Richtigkeit der Werbeaussagen hin überprüft. Dafür ist ganz alleine der Hersteller verantwortlich.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/link22581A.html