| Vermarktung ausgesetzt Sibutramin ist in Deutschland nur in einem einzigen, allein auf Rezept erhältlichen Medikament zugelassen – und das in deutlich geringerer Dosis als in den obskuren chinesischen Schlankheitsmitteln. Die Einnahme von Sibutramin darf hier zu Lande nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen. Wegen der erheblichen Risiken hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA am 21. Januar 2010 empfohlen, die Zulassung für den verschreibungspflichtigen Appetithemmer Sibutramin (Markenname: REDUCTIL) wegen negativer Nutzen-Schaden-Bilanz ruhen zu lassen. Im Klartext: Die schädlichen Nebenwirkungen übersteigen die positiven Effekte. Gleichzeitig hat die Firma Abbott, Hersteller von REDUCTIL, bekannt gegeben, dass sie die Vermarktung von Sibutramin in der Europäischen Union ab sofort ausetzt. Allerdings werden deutsche Kontrolleure immer wieder bei Produkten fündig, die übers Internet vertrieben werden. |
Sibutramin kann als Nebenwirkung sowohl Blutdruck als auch Herzfrequenz ("Herzrasen") erheblich erhöhen. Manche Patienten klagen zudem über Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Verstopfung. Der Stoff darf auf keinen Fall eingenommen werden bei nicht oder unzureichend eingestelltem Blutdruck, bei Magersucht, bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten aus der Gruppe der so genannten MAO-Hemmer (Antidepressiva) oder von Appetitzüglern. Deshalb warnen Mediziner immer wieder vor Sibutramin. Nach Angaben des Giftinformationszentrum-Nord mussten im Jahr 2008 bereits mehrere Patienten stationär behandelt werden.
Sie hatten noch Glück. Denn weltweit sind mindestens 34 Todesfälle in Verbindung mit Sibutramin bekannt.
Außerdem gibt es international eine Reihe von Berichten über (reversible) Gedächtnisstörungen, beeinträchtigtes Erinnerungsvermögen, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit, Sprach- oder Sehstörungen und Migräneattacken.
Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, auf die folgenden Produkte zu verzichten:
- Evolution Slim & Slender (hergestellt von New Life LiDa b.v., Tilburg)
- LiDa Dai Dai Hua Jiao Nang (hergestellt von Kunming Dali Industry & Trade Co., Ltd.)
- Miaozi
- LAMI
- Reduce Weight Fruta Planta
- La Jiao Shou Shen
Die aufgeführten Präparate sind in Deutschland nicht zugelassen und nicht verkehrsfähig. Der Handel mit diesen Mitteln ist strafbar.
Das gilt auch für die als "natürlich" deklarierten Präparate
Ultra Effect und
TEA POLYPHENOL. Diese Mittel enthalten nach Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ebenfalls Sibutramin. In "Ultra Effect" fand sich obendrein der gleichfalls nicht angegebene und problematische Wirkstoff Rimonabant(auch für diesen ruht die Zulassung). Auf Sibutramin stießen Kontrolleure ebenso bei einer Fälschung des Schlankheitsmittels Alli. Shubao - slimming Capsules
Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits in der Vergangenheit vor den als "rein pflanzlich" bezeichneten Kapseln "Shubao - slimming Capsules" gewarnt. Sie enthalten das auf den Packungen nicht deklarierte leberschädigende Nitroso-Fenfluramin. Dieser gesundheitsgefärdende Wirkstoff findet sich in folgenden chinesischen Schlankheitsmitteln:
- Chaso
- Keep Fit Lin
- Ma zin Dol
- Onshido
- QIAN ER
- QingQing
- Qing Zi Su
- Quian Er
- SB Slimming Capsules
- Shuaojiafejiaolang
- Slim 10
- Xian Zi Su Jian Fei Jiao
- Xin Xue Kang Jiao Naing
- Yuzhitang Jian Fei Jiao Nang
Wer irgendeines dieser Mittel bereits eingenommen hat, sollte unbedingt kurzfristig mit seinem Arzt Rücksprache halten.
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale davon ab, angebliche Schlankheitsmittel mit asiatischen Heilkräutern oder besonderer Kräutermischungen unkontrolliert einzunehmen: wegen möglicher Unverträglichkeiten und der häufig nicht deklarierten gesundheitsschädlichen Substanzen.


