Die Palette der genannten Gesundheitsleistungen reicht (bei regelmäßiger Einnahme) von A wie Akne, Aids und Asthma über Chemotherapieschäden, Depressionen, Migräne oder Neurodermitis bis hin zu Schuppenflechte, Sonnenbrand und Zellulite. Allerdings findet man diese Wirkungsbeschreibungen nicht auf den Verpackungen, sondern hört davon nur durch Mundpropaganda, in nachmittäglichen Talkshows oder liest davon auf "selbstgestrickten" Handzetteln selbstständiger "Aloe-vera-Berater" oder in entsprechenden Internetforen.
Das Produkt
Aloe vera Saft oder Gel wird meist aus der Pflanze "Aloe vera barbadensis miller" hergestellt, neuerdings auch aus der südafrikanischen "Aloe ferrox". Die Pflanze wird in großen Plantagen z. B. in Spanien, auf den Kanaren, in Mexiko, Südamerika, Australien und in den südlichen USA angebaut. Bei der Herstellung wird das Blattmark (innerste Schicht, Parenchym) aus den langen dickfleischigen Blättern herausgeschält. Da das Gel sehr sauerstoffempfindlich ist, muss es innerhalb kürzester Zeit (ca. 4 Stunden) weiterverarbeitet (gepresst) werden. Die gewonnene Flüssigkeit wird dann stabilisiert. Das geschieht meist mit Hilfe von Vitamin C (Ascorbinsäure) sowie Zitronensäure. Einige Produkte enthalten außerdem den künstlich hergestellten Konservierungsstoff Natrium-Benzoat (Benzoesäure, E 211) oder Kaliumsorbat (E 202). Beide können bei empfindlichen Personen allergieauslösend sein. Weitere Zutaten sind je nach Produkt Xanthan, ein Verdickungsmittel (E 415), und Tocopherol (Vitamin E), Vitamin C und Zitronensäure.
Der Zusatz von Konservierungsstoffen ist in Fruchtsäften und Gemüsesäften nicht erlaubt. Da es sich aber beim Aloe-vera-"Saft" nicht um einen Saft gemäß Fruchtsaft-Verordnung bzw. der Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsetrunk, sondern um ein Pflanzen-Blattextrakt handelt, ist es ein "Lebensmittel eigener Art". Deshalb dürfen die genannten Konservierungsstoffe (bis zu 2000 mg/l) zugesetzt werden
Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zur Bestrahlung von Lebensmitteln ergab, dass 42 % der Aloe vera-Nahrungsergänzungen bestrahlt (in der EU unzulässig) und nicht gekennzeichnet worden sind. Eine gewisse Sicherheit bieten hier Bio-Produkte, die keinesfalls bestrahlt werden und auch keinerlei genetisch veränderte Zutaten enthalten dürfen. Durch das Fehlen von Mineraldünger könnte bei Bio-Produkten ein höherer Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen vorliegen.
Einige Produkte tragen das Siegel des International Aloe Science Council. Diese Organisation legt Qualitätskriterien für die Produkte fest, zertifiziert sie, bemüht sich um eine seriöse(re) Aufklärung zur Wirkungsweise und unterstützt wissenschaftliche Studien.
Wirkung
Keiner der von der Verbraucherzentrale angeschriebenen Hersteller konnte/wollte eine seriöse wissenschaftliche Studie/Untersuchung zu einem positiven Einfluss auf die genannten Erkrankungen vorlegen.
Das arznei-telegramm hat lediglich fünf randomisierte kontrollierte Studien zu Aloe vera gefunden, alle ohne positive Ergebnisse. Danach gilt lediglich die Einnahme von Aloe-vera-Extrakt (mit Anthrachinonen, z. B. (Barb)Aloin, Aloinoside) als Abführmittel (Laxans) als begründbar, wird aber wegen des krebserregenden (kanzerogenen) und erbgutschädigenden (genotoxischen) Potentials der Antrachinone abgelehnt und vom BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE (BfArM) deswegen seit 01.11.1996 auf eine maximal zweiwöchige Verwendung beschränkt.
Als Hauptwirkstoffe in Aloe vera werden vor allem Glykosaminoglykane (Acemannan), Anthrachinone (dürfen im Gel nicht enthalten sein), Salicylsäure, Saponine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine und Mineralstoffe genannt. Die Vitaminmengen sind jedoch nicht hoch. Werden sie besonders erwähnt, handelt es sich um zugesetzte Vitamine. Medizin-Aloe wird vor allem wegen seiner Feuchtigkeit spendenden sowie der antibakteriellen und entzündungshemmenden Wirkung, gerne in Kosmetik verwendet.
An Nebenwirkungen sind Magen-/Darmbeschwerden beschrieben. Ggf. kann es durch eine laxierende Wirkung bei chronischer Einnahme zu Elektrolytverlusten sowie einer Melanosis coli (Pigmentablagerungen in der Dickdarmschleimhaut) kommen. Auch wurden allergische Reaktionen beobachtet.
Vertrieb
Angeboten werden Säfte und Gele sowohl in Reformhäusern und Apotheken als auch in Supermärkten, am häufigsten ist jedoch der Direktvertrieb über selbstständige Berater (ähnlich Herbalife) oder via Internet.
Die Preise sind sehr unterschiedlich, von 20 Euro bis 62 Euro pro 1000 ml, teilweise kommen noch ca. fünf Euro für Porto und Verpackung hinzu. Die Preisunterschiede ergeben sich teilweise durch die unterschiedlichen Qualitätsanforderungen.
Im Direktvertrieb liegen die Gewinne für die Vertreiber (Handelsspanne) bei 30 bis über 40 %.
Werbung
Für die Produkte wird hauptsächlich durch Mundpropaganda mit großen Heilwirkungen geworben. Durch Talk-Shows, "Ratgeber-Bücher" und Verkaufsberater haben die Produkte inzwischen per se ein (ungerechtfertigtes) Gesundheitsimage, so dass weitere Werbung auf offiziellen, der Lebensmittelüberwachung zugänglichen Produktverpackungen und Anzeigen außer im Internet nur selten stattfindet.
Eine krankheitsbezogene Werbung (also Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen) ist verboten. Außerdem darf für Lebensmittel, und dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel, nicht mit irreführenden Angaben, Darstellungen oder Aussagen geworben werden. Dazu zählt beispielsweise, wenn "Lebensmitteln Wirkungen beigelegt werden, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind." D. h. alle Aussagen müssen wissenschaftlich belegbar sein!
Auf den Umverpackungen finden sich daher eher in der Wirkungsweise schwer fassbare Hinweise, wie zum Beispiel
- "Hilft die natürliche Selbstreinigung des Körpers zu fördern."
- "Durch effektvolles Zusammenspiel von Mineralstoffen, Vitaminen und vielen, vielen weiteren Inhaltsstoffen entsteht ein Produkt von geballter Kraft für Körper und Seele."
Weiterhin gilt:
Auch selbstständige Aloe-vera-Berater müssen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorschriften halten. Wer Lebensmittel mit heilenden oder vorbeugenden Aussagen in den Verkehr bringt, erklärt diese laut Europäischer Arzneimittel-Richtlinie 65/65/EWG automatisch zu Arzneimitteln und ist dann für das illegale In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln zur Rechenschaft zu ziehen.


