Die Werbung
Die Palette der Verheißungen reicht (bei regelmäßiger Einnahme) von Akne, Aids und Asthma über Folgen einer Chemotherapie, Depressionen, Migräne oder Neurodermitis bis hin zu Schuppenflechte, Sonnenbrand, Zellulite und Geschwüren des Zwölffingerdarms. Speziell das Acemannan, ein langkettiges Zuckermolekül, soll den Körper bei der Krebsbekampfung, bei der Infektabwehr und gegen Pilzerkrankungen unterstützen. Nach Erfahrungsberichten sollen Symptome von Diabetes mellitus, Störungen des Fettstoffwechsels oder Neurodermitis verbessert werden. Wissenschaftliche Belege dafür gibt es keine. Allerdings findet man diese Lobpreisungen nicht auf den Verpackungen, sondern hört davon nur durch Mundpropaganda und in nachmittäglichen Talkshows oder liest davon auf "selbstgestrickten" Handzetteln selbstständiger "Aloe-vera-Berater". Die Hersteller selbst müssen sich zurückhalten. Denn: Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel (also Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen) ist laut
Gesetz verboten. Außerdem darf für Lebensmittel, und dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel, nicht mit irreführenden Angaben geworben werden. Dazu zählt nach den Bestimmungen beispielsweise, wenn "Lebensmitteln Wirkungen beigelegt werden, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind". Das heißt: Alle Aussagen müssen wissenschaftlich belegbar sein.
Auf den Verpackungen finden sich daher zu den Wirkungen des jeweiligen Produkts eher schwammige Hinweise, wie zum Beispiel
- "Hilft die natürliche Selbstreinigung des Körpers zu fördern."
- "Durch effektvolles Zusammenspiel von Mineralstoffen, Vitaminen und vielen, vielen weiteren Inhaltsstoffen entsteht ein Produkt von geballter Kraft für Körper und Seele."
Derzeit liegen der Europäischen Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln (EFSA) Anträge verschiedener Hersteller von Aloe-vera-Produkten vor, künftig mit Bezug auf die Gesundheit werben zu dürfen. Die ersten sind bereits abgelehnt worden. Endgültige Klarheit wird es mit der Veröffentlichung entsprechender Listen durch die EU geben. Diese werden für Anfang 2011 erwartet. Bis dahin hilft nur ein kritisches Hinterfragen der vollmundigen Werbeversprechen.
Die Produkte
Die Aloe-Vera-Pflanze zählt zu den Liliengewächsen, die in Wüstengebieten wachsen. Nur wenige der etwa 300 verschiedenen Aloe-Arten enthalten die Inhaltsstoffe, denen besondere Wirkungen nachgesagt werden. Hauptsächlich wird die Art Aloe Vera Barbadensis Miller verwendet. Nach Deutschland importierte Produkte stammen überwiegend aus den USA, Mittel- und Südamerika, Spanien und Australien. Dort werden sie zumeist intensiv in Monokulturen angebaut. Die Gabe von Dünger bewirkt einen größeren Wassergehalt, wodurch sich die Konzentration an möglicherweise wertgebenden Inhaltsstoffen verringert. Außerdem werden (außer im Bio-Anbau) Insektizide und Herbizide eingesetzt.
Die dickfleischigen Blätter der Aloe-Vera-Pflanzen werden entweder als Ganzes oder geschält zu Saft gepresst. Oder das Blattmark (Gel) wird herausgelöst. Bittere und abführende Stoffe (Anthrachinone) müssen sorgfältig abgetrennt werden, was mit einem Verlust weiterer Inhaltsstoffe einhergehen kann. Bei unsauberer Trennung können unerwünschte Bestandteile in das Gel gelangen. Dadurch kann es zu Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden oder allergischen Reaktionen kommen. Frisch gepresster Saft ist sehr empfindlich gegenüber Sauerstoff. Die Weiterverarbeitung muss daher wenige Stunden nach der Ernte erfolgen und die gewonnene Flüssigkeit stabilisiert werden. Das geschieht meist mit Hilfe von Vitamin C (Ascorbinsäure) sowie Zitronensäure.
Einige Produkte enthalten außerdem den künstlich hergestellten Konservierungsstoff Natrium-Benzoat (Benzoesäure, E 211) oder Kaliumsorbat (E 202). Beide können bei empfindlichen Personen (Pseudo-)Allergien auslösen. Der Zusatz von Konservierungsstoffen ist in Fruchtsäften und Gemüsesäften nicht erlaubt. Wird Aloe-Vera-Saft aromatisiert, zum Beispiel durch kleine Mengen Honig oder durch die Mischung mit anderen Saften, zählt er jedoch zu den alkoholfreien Erfrischungsgetränken. Weitere Zutaten sind je nach Produkt Xanthan, ein Verdickungsmittel (E 415), und Tocopherol (Vitamin E.
Behördliche Untersuchungen im Jahr 2002 ergaben, dass 42 Prozent der Aloe-Vera- Nahrungsergänzungen bestrahlt wurden. Dies ist in der EU unzulässig und wird seitdem verstärkt kontrolliert. Die Inhaltsstoffe
Bisher wurden mehr als 200 verschiedene Inhaltsstoffe in den Aloe-Vera-Blättern nachgewiesen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mucopolysaccharide (Schleimstoffe aus Kohlenhydraten), Anthrachinone, Salicylsäure, Saponine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine, Mineralstoffe und andere Kohlenhydrate. Das Spektrum ist zwar groß, die einzelnen Konzentrationen sind jedoch sehr gering. Die meisten dieser Stoffe sind auch in heimischem Obst und Gemüse zu finden. Als Wirkstoffe werden vor allem Glykosaminoglykane (Acemannan), Anthrachinone (dürfen im Gel nicht enthalten sein), Salicylsaure, Saponine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine und Mineralstoffe genannt. 100 Gramm (g) Aloe-Vera-Gel enthalten etwa: 3,3 Kilokalorien, 0,1 g Eiweiß, 0,4 g Kohlenhydrate, 0,1 g Fett und 98-99 Prozent Wasser. Die Vitaminmengen sind eher niedrig. Werden Vitamine besonders erwähnt, handelt es sich um zugesetzte (synthetische) Vitamine. Vitamin C wird zur Konservierung zugefügt. Der Vertrieb
Aloe Vera wird außer in Supermärkten, Drogerien und Reformhäusern häufig im sogenannten "Networking" (auch Direktvertrieb oder Multi-Level-Marketing) durch "Selbstständige Berater" vertrieben. Für die umworbenen Kunden ist es schwierig, kritische Distanz zu einem fragwürdigen Produkt zu bewahren, wenn die beste Freundin, ein Arbeitskollege oder die eigene Schwester dessen Vorzüge anpreisen.
Die Preise sind in den letzten Jahren deutlich gefallen. Konnten früher noch über 60 € pro Liter erzielt werden, ist heute selbst Bioqualität bereits für unter 10 € erhältlich. Gerade im Direktvertrieb werden aber auch heute noch Preise von deutlich über 20 € verlangt, begründet mit einer besonderen Qualität.
So schmücken sich einige Produkte mit dem Siegel des International Aloe Science Council. Diese Organisation legt Qualitätskriterien für die Produkte fest und zertifiziert sie. Andere Produkte tragen das Siegel des Institut Fresenius. Auch damit wird lediglich die Einhaltung der firmeneigenen Qualitätssicherung bestätigt. Die Zeichen sind kein Beweis für irgendeine Wirkung.
Auch selbstständige Aloe-vera-Berater müssen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorschriften halten. Wer Lebensmittel anbietet und dabei behauptet, dass sie Krankheiten heilen oder vorbeugen können, erklärt die Produkte laut Europäischer Arzneimittel-Richtlinie 65/65/EWG automatisch zu Arzneimitteln. Die Konsequenz: Der Berater ist für das illegale In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln zur Rechenschaft zu ziehen.


