Kühle Wohnung auch im Sommer

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für die nächste Hitzewelle

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für die nächste Hitzewelle

Off

Ist die Wohnung erst einmal richtig aufgeheizt, lässt sich die Temperatur nur schwer wieder auf ein erträgliches Niveau absenken. "Wichtig ist es deshalb, die Räume schon zu Beginn der nächsten Hitzewelle vor extremer Wärme zu schützen", rät die Verbraucherzentrale Bayern.

Mit diesen einfachen Tipps bleibt die Temperatur in den Wohnräumen erträglich:

    • An sehr heißen Tagen sollte nur in den kühleren Morgenstunden oder spät abends gelüftet werden. Tagsüber empfiehlt es sich, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
    • Jalousien, Roll- und Klappläden werden idealerweise zugemacht, bevor die Sonne auf die Fenster scheint. Dadurch heizen sich die Räume nicht auf. Auch geöffnete Markisen und Sonnenschirme auf Terrassen und Balkonen spenden den Fensterflächen Schatten.

    • Wer gerade baut, kann für dauerbestrahlte Südfenster ein spezielles Sonnenschutzglas einsetzen lassen. Nachträglich bieten Reflexionsfolien, die von innen auf die Glasflächen geklebt werden, einen ähnlichen Schutz. Sie sind allerdings nur begrenzt haltbar.

Wem es trotz dieser Tipps in den Räumen noch immer zu heiß ist, der kann über eine fachgerechte Dämmung seines Hauses nachdenken. Das gilt besonders für Wohnräume im Dachgeschoss. Dort heizt die Luft unter den Dachziegeln schnell bis zu 80 °C auf und sollte nicht in die Zimmer gelangen. Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter bleibt die Wärme im Haus. Bei allen Fragen zum effizienten Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.