Dem ewigen Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen wird ein Ende gesetzt

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten wichtige Fristen beachten

Verbraucher sollten wichtige Fristen beachten

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Ein neues Gesetz wirkt sich direkt auf die Widerrufsmöglichkeit von Immobiliendarlehen aus. "Wer einen Vertrag mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat, kann nun nicht mehr unbegrenzt widerrufen", sagt Susanne Götz, Finanzjuristin der Verbraucherzentrale Bayern. Diese Möglichkeit besteht nur noch für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Bei allen anderen Verträgen rät die Verbraucherzentrale Bayern, folgende Fristen zu beachten:

Verträge mit einer fehlerhaften Belehrung, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. "Wer von diesem Zeitraum betroffen ist, dem ist eine kurzfristige Überprüfung der Widerrufsbelehrung unbedingt zu raten", so Susanne Götz. Denn nach dem 21. Juni 2016 ist die Widerrufsmöglichkeit erloschen.

Bei Verträgen mit einer fehlerhaften Belehrung, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht mit dem Argument einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Dann haben Verbraucher auch nach dem 21. Juni 2016 noch die Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Erwägung zu ziehen.

Aufgrund der komplexen Rechtslage rät die Verbraucherzentrale Bayern, auf keinen Fall den Vertrag voreilig zu widerrufen, sondern vorab fachlichen Rat in der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt einzuholen. Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern zum Kreditwiderruf kostet 60 Euro und wird an den Standorten München und Nürnberg angeboten. Informationen zum Angebot und zur Terminvereinbarung sind unter verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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